Sehr geehrte Damen und Herren,


durch die 10. Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung und den am heutigen Sonntag, 13.12.2020, beschlossenen bundesweiten Shutdown ab Mittwoch, 16.12.2020, sehen wir uns als Pflegeeinrichtung nun mit einem deutlich vermehrten Testgeschehen konfrontiert. 


Das bedeutet, dass wir verpflichtend unsere Mitarbeiter mindestens zweimal wöchentlich sowie unsere Bewohner regelmäßig auf COVID-19 testen müssen. Durch den erhöhten sachlichen sowie personellen Aufwand ist es uns leider nicht mehr möglich, die vorher von uns auf freiwilliger Basis angebotenen Tests für Besucher weiterhin zur Verfügung zu stellen.


Der Gesetzgeber hat mit der o.g. Verordnung angewiesen, dass jeder Bewohner höchstens einen Besucher empfangen darf und als Besucher nur zugelassen wird, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann („Testpflicht der Besucher“). Der schriftliche Nachweis eines negativen Coronatest ist uns vor dem Besuch im Original auszuhändigen. Die Tests müssen den aktuellen Anforderungen des Robert-Koch-Institutes entsprechen.


Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.


Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!


Dr. Markus Brückel


Der Freistaat Bayern hat am gestrigen Sonntag, 06.12.2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Neben einer landesweiten Ausgangsbeschränkung und anderen Regelungen wurden auch die Maßnahmen für Pflegeheime verschärft.


Dazu gehört nach wie vor die Maßgabe, dass jeder Bewohner höchstens einen Besucher empfangen darf. Zusätzlich dürfen Besucher ab sofort nur noch die Einrichtung betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen können und für die Dauer ihres Besuches auf dem ganzen Gelände eine FFP2-Maske tragen.


Diese Maßnahmen sind ab Mittwoch, 09.12.2020, gültig.

 

Dr. Markus Brückel

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,


wir haben uns schon sehr früh bemüht, Schnelltests für unsere Einrichtung zu beschaffen und unsere Pflegefachkräfte durch die Oberlandpraxis in Stadtlauringen unterweisen lassen.
Seit vergangener Woche verfügen wir über Schnelltests, die erst einmal für 30 Tage ausreichend sind, um alle unserer Bewohner und Mitarbeiter mehrmals in diesem Zeitraum zu testen. Unsere Pflegefachkräfte sind bereits mehrheitlich im Umgang mit den Schnelltest von der Oberlandpraxis Stadtlauringen unterwiesen.


Diese Schnelltests sind eine große Hilfe beim Ausschluss von etwaigen Corona-Erkrankungen, wenn ein Bewohner oder Mitarbeiter Erkältungssymptome zeigen sollte. In nur 15 Minuten nach der Probenentnahme hat man das Ergebnis vorliegen und kann, schlimmstenfalls, entsprechende Maßnahmen ergreifen.


Damit einher gehen neben erheblichen Sach- und Personalkosten auch zusätzliche hygienische Maßnahmen und ein erhöhter Dokumentationsaufwand, da wir jeden erfolgten Test dokumentieren und den Grund und das Ergebnis der Testung wöchentlich ans Gesundheitsamt Schweinfurt senden müssen. Allerdings nehmen wir zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter diesen Mehraufwand gerne in Kauf!


Seien Sie sich sicher, dass wir weiterhin unser Bestes geben, um Corona von unserer Einrichtung fernzuhalten.

 

Dr. Markus Brückel

 

Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat der Landkreis Schweinfurt mit dem heutigen Tage, 13.10.2020, die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfizierte mit COVID-19) überschritten.

Aus diesem Grund wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 14.10.2020 um 0 Uhr bis vorläufig 21.10.2020 gültig ist. 

Diese beinhaltet neben einigen allgemein gültigen Reglungen auch die Bestimmung, dass absofort nur noch eine Person aus dem nahen Personenkreis (Ehegatten, Geschwister, ..) einen Bewohner besuchen darf.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Dr. Markus Brückel

 
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige und Betreuer, 
 
inzwischen hat man sich bereits im täglichen Leben an die verschiedenen Auflagen gewöhnt: Maske tragen, Abstand halten und die Hygieneregeln einhalten. Doch das alles wiegt uns in falscher Sicherheit, wie die aktuell steigenden Infektionszahlen zeigen. Von einer Entwarnung oder Rückkehr in den (beruflichen) Alltag, wie er noch vor einem Jahr herrschte, kann nicht die Rede sein.

Im benachbarten Landkreis wurden nun auch mehreren Pflegeheimen aufgrund genau dieser steigenden Infektionszahlen komplette Besuchsverbote auferlegt, um die Pflegebedürftigen zu schützen. Denn diese gehören weiterhin zur Risikogruppe und es sind besondere Schutzvorkehrungen notwendig, um eben den bestmöglichen Schutz zu bieten.
Dass verlässliche Testkapazitäten noch immer nicht regelhaft zur Verfügung gestellt werden, stößt bei uns auf großes Unverständnis. Denn die Forderungen, wirkungsvollen Infektionsschutz zu gewährleisten und gleichzeitig Einschränkungen für pflegebedürftige Menschen, unsere Mitarbeiter und Besucher zu vermeiden, sind nur schwer miteinander zu vereinen. 

Corona ist noch nicht vorbei. Daher bitten wir weiterhin um Ihr Verständnis, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen und die Regelungen zum Infektionsschutz eingehalten werden müssen.
 
 

Dr. Markus Brückel

 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
uns haben Anfragen zu Geburtstagsfeiern von Bewohnern mit Angehörigen oder Besuchern erreicht. Dazu erhielten wir heute eine Nachricht der Regierung von Unterfranken:
 
 
Es gelten nach wie vor die speziellen Besuchsregelungen nach §4 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), also das Abstandsgebot und die Maskenpflicht. Auch wenn es Regelungen zur Gastronomie gibt, darf man diese hier nicht anwenden, da die Besuchsregelungen über diesen stehen.
 
Das heißt, dass man keine Lebensmittel konsumieren darf, sondern die Maskenpflicht einhalten muss. Hintergrund dieser Auslegung ist, dass bei Besuchen der Kontakt zum Pflegebedürftigen und nicht die gemeinsame Nahrungsaufnahme im Vordergrund steht.
 
 
Gerne dürfen Sie also Ihre Angehörigen nach den geltenden Besuchsregelungen und unserem Hygiene- und Schutzkonzept besuchen, nur der gemeinsame Verzehr von Lebensmittel jeglicher Art ist nach wie vor untersagt.
 
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 
 
Dr. Markus Brückel